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Artikel zum Thema “Oderberg”

Unser “Servicepaket” für die  “Hasen- und Eierfeiertage” ist langsam komplett entpackt. Was ihr am 25.04.2011 in unsererer sonnendurchfluteten Heimat Schönes anstellen könnt sollen euch die folgenden Zeilen verraten.

Mit einem Osterbrunch wirbt der Landhof Liepe für den 24.04. und 25.04.2011.  Kling nach einem gastronomischen “Rundumprogramm” denn gleichzeitig läuft die “Spargelwoche”. Ihr findet den Landhof am  Gutshof 1 in 16248 Liepe. Folgende Kontaktdaten  bietet das Netz:
Tel.: o33362-6192315, Fax.: 033362-6192313, Email: nooke‎@‎ejf-lazarus.de, Homepage: www.landhof-liepe.de
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Noch 3 mal schlafen und einmal gaaanz lange wachbleiben – dann ist das “gute, alte Jahr 2010″ entgültig Geschichte. Die meisten von euch wissen inzwischen sicher, wo sie am Silvesterabend “ein Fass aufmachen werden (oder lassen). Wer auch am 01.01.2011 noch Kraft  genug hat das Haus zu verlassen kann unter ganz verschiedenen Veranstaltung auswählen. Hier ein paar Beispiele:

Die Macher von “Guten-Morgen-Eberswalde” nehmen ihr Motto zum Jahresbeginn vielleicht eine Spur zu ernst. Sehr, sehr früh – genau gesagt ab 0:30 Uhr gibt´s im Paul-Wunderlich-Haus gute Musik von DJ Mortron.
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Vielleicht ist der Barnim kein ausgemachter Kriminalitätsschwerpunkt. Andererseits hat die Polizei auch hier alle Hände voll zu tun und der Gedanke an die Schließung von Wachen und massiven Personalabbau (mit schönen Grüßen an Herrn Speer) scheint einiger Maßen absurd. Wir werden uns zukünftig regelmäßig mit den Berichten der Internetwache beschäftigen und einen kleinen Wochenrückblick für euch aufbereiten.

Am Montag den 19.07.2010 gab es eine böse Überraschung für einen Bernauer Hotelier. Ein junges Paar ließ es sich in seinem Haus gutgehen, plünderte zum Abschluss noch die Minibar und entschwand ohne die Rechnungs zu begleichen. Die Ermittlungen dauern an.
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Zahlen sind nun wirlich nicht jedermanns Sache. Ich find`s gelegentlich schon spannend, bei welchen Themen unsere Leser “zuklicken” und welche Beiträge mit den  meisten Seitenzugriffen honoriert werden.Soeben habe ich mich  mal durch unsere “interne Statistik” für dieses Jahr gewühlt und weise Euch im Ergebnis den Weg zu den 20 ”meistgenutzten Artikeln” des Barnim-Blogs vom 1. Januar 2010 bis heute.
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Wer heute einen Angehörigen oder andere nahestehende Menschen beisetzen lässt weiss längst, dass der Begriff der “ewigen Ruhe” auf deutschen Friedhöfen ( und sicher nicht nur dort) mehr als relativ zu betrachten ist. Ähnliches gilt für Volksweisheiten wie “Umsonst ist nur der Tod”.
Wie aber  sieht es bei uns im Barnim aus?. Ich habe mich heute durch die Satzungen und Gebührenordnungen verschiedener kommunaler und einer kirchlichen Begräbnissstätte gelesen, fand zahlreiche Unterschiede und bin  noch immer leicht verwirrt.

Die klarste Regelung zur Dauer der Ruhezeiten scheint es in Werneuchen zu geben. Die Friedhofssatzung von 2004 sagt in § 13: “Die Ruhefrist für Leichen und Asche beträgt 25 Jahre”. In Oderberg wird die Nutzungsdauer schon etwas differenzierter gehandhabt. Urnenreihengrabstätten und Urnengemeinschaftsanlagen sind 20 Jahre “in Betrieb”, für Wahlgrabstätten (egal ob Erd-oder Feuerbestattungen) sind jeweils 30 Jahre vorgesehen.
In der Gemeinde Schorfheide scheint die Zeit etwas schneller zu vergehen. Es mag natürlich sein, dass z.B. beengtere Platzverhältnisse den möglichen Verbleib der sterblichen Überreste hier etwas reduzieren. Jedenfalls begrenzt § 10 der Friedhofssatzung den Nutzungszeitraum auf 15 (Urnen) bzw. 20 Jahre (Erdbestattung). Die ersteZahl gilt (auf Antrag) auch für Kindergrabstellen (§16).
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Seit dem 3.6.2010, seit dem Urteilsspruch der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder, steht der Amtsdirektor des frisch fusionierten Amts Britz – Chorin – Oderberg unter Druck. Da hilft Ihnen auch die Anrufung der Revisionsinstanz wenig. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber das gilt nicht nur für den Schuldspruch.

Vom Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit wurde Amtsdirektor Schneider zwar mangels Beweises freigesprochen, aber die Verurteilung wegen vierfacher Vorteilsannahme im Amt – es ging um Baumaßnahmen auf Schneiders Anwesen, die nicht er, sondern sein Duz-Freund und Geschäftspartner des Amtes Britz-Chorin, bezahlt hatte – , läßt sich nicht kleinreden, da mögen sich seine Wasserträger noch so sehr ins Zeug legen. Zu belastend ist, was während des Prozesses ans Tageslicht getreten ist, selbst wenn es nicht immer strafrechtlich geahndet wird. Wir werden sehen, was das Disziplinarverfahren, das bisher halbherzig betrieben wird, bringen wird.

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Der durch ein Strafverfahren wegen Untreue, Bestechlichkeit usw. erheblich angeschlagene Amtsdirektor des Amts Britz-Chorin-Oderberg gerät mehr und mehr unter Druck.

In erster Instanz konnten zwar Untreue und Bestechlichkeit nicht nachgewiesen werden, aber der Richter sah den Angeklagten in vier Fällen der Vorteilsannahme im Amt für überführt und verurteilte ihn zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, da der Amtsdirektor bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Der Amtsdirektor, der seine Unschuld beteuert, legte Revision ein und glaubte, weiter ungestört seinen Amtsgeschäften nachgehen zu können. Mit der Zeit würde schon Gras über die Sache wachsen. Das Urteil ist ja nicht rechtskräftig – einstweilen.

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