Artikel zum Thema “Britz”
Geschrieben von Stefan Stahlbaum in Medien, Tags: Alleen, Barnimer Jugendwerk, Berlin, Bernau, Bodo Ihrke, Britz, Carsten Bockhardt, Chorin, Cornelia Behm, Dagmar Enkelmann, Eurovision Song Contest, Hans-Georg von der Marwitz, Internet, James Last, Kinder, Landkreis Barnim, Landratswahl, Lena Meyer-Landrut, Margitta Mächtig, Neujahr, Oderberg, Oslo, Panketal, Petra Bierwirth, Restaurant, Spargel, Unwetterwarnung, Weesow, Werneuchen, Wikio, Zepernick, 451 mal gelesen
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Wer heute einen Angehörigen oder andere nahestehende Menschen beisetzen lässt weiss längst, dass der Begriff der “ewigen Ruhe” auf deutschen Friedhöfen ( und sicher nicht nur dort) mehr als relativ zu betrachten ist. Ähnliches gilt für Volksweisheiten wie “Umsonst ist nur der Tod”.
Wie aber sieht es bei uns im Barnim aus?. Ich habe mich heute durch die Satzungen und Gebührenordnungen verschiedener kommunaler und einer kirchlichen Begräbnissstätte gelesen, fand zahlreiche Unterschiede und bin noch immer leicht verwirrt.
Die klarste Regelung zur Dauer der Ruhezeiten scheint es in Werneuchen zu geben. Die Friedhofssatzung von 2004 sagt in § 13: “Die Ruhefrist für Leichen und Asche beträgt 25 Jahre”. In Oderberg wird die Nutzungsdauer schon etwas differenzierter gehandhabt. Urnenreihengrabstätten und Urnengemeinschaftsanlagen sind 20 Jahre “in Betrieb”, für Wahlgrabstätten (egal ob Erd-oder Feuerbestattungen) sind jeweils 30 Jahre vorgesehen.
In der Gemeinde Schorfheide scheint die Zeit etwas schneller zu vergehen. Es mag natürlich sein, dass z.B. beengtere Platzverhältnisse den möglichen Verbleib der sterblichen Überreste hier etwas reduzieren. Jedenfalls begrenzt § 10 der Friedhofssatzung den Nutzungszeitraum auf 15 (Urnen) bzw. 20 Jahre (Erdbestattung). Die ersteZahl gilt (auf Antrag) auch für Kindergrabstellen (§16).
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Wer heute einen Angehörigen oder andere nahestehende Menschen beisetzen lässt weiss längst, dass der Begriff der "ewigen Ruhe" auf deutschen Friedhöfen ( und sicher nicht nur dort) mehr als relativ zu betrachten ist. Ähnliches gilt für Volksweisheiten wie "Umsonst ist nur der Tod".
Wie aber sieht es bei uns im Barnim aus?. Ich habe mich heute durch die Satzungen und Gebührenordnungen verschiedener kommunaler und einer kirchlichen Begräbnissstätte gelesen, fand zahlreiche Unterschiede und bin noch immer leicht verwirrt.
Die klarste Regelung zur Dauer der Ruhezeiten scheint es in Werneuchen zu geben. Die Friedhofssatzung von 2004 sagt in § 13: "Die Ruhefrist für Leichen und Asche beträgt 25 Jahre". In Oderberg wird die Nutzungsdauer schon etwas differenzierter gehandhabt. Urnenreihengrabstätten und Urnengemeinschaftsanlagen sind 20 Jahre "in Betrieb", für Wahlgrabstätten (egal ob Erd-oder Feuerbestattungen) sind jeweils 30 Jahre vorgesehen.
In der Gemeinde Schorfheide scheint die Zeit et
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Geschrieben von Hartmut Lindner in Vermischtes, Tags: Britz, Fußball, 303 mal gelesen
Wie jedes Jahr findet auch dieses Jahr das Dorffest von Senftenhütte Mitte Juli, also am kommenden Wochenende statt.
Da die Hauptzufahrtsstraße von der B198 nach Senftenhütte wegen Bauarbeiten gesperrt ist, weisen die Organisatoren des Festes darauf hin, dass die Zufahrt nach Senftenhütte über Britz und die U14 ausgeschildert ist. Senftenhütte ist erreichbar, auch mit dem PKW!
Ein kurzer Blick ins Programm weist aus, dass an alle Generationen gedacht wurde:
Freitag, 18.00 Uhr Fußballspiel, ab 19.00 Uhr Disco mit Patrick, 21.00 Uhr Fackelumzug
Samstag: 14.00 Uhr Kaffe und Kuchen, 15.00-17.00 Uhr Partyband “Sowieso”,
17.30 Uhr Las Amapolas, 19.00 - 02.00 Uhr Disco mit “Jogi”
Senftenhütte hat den schönsten Festplatz in der Region und das Senftenhütter Dorffest ist immer eine Attraktion.
Wie jedes Jahr findet auch dieses Jahr das Dorffest von Senftenhütte Mitte Juli, also am kommenden Wochenende statt.
Da die Hauptzufahrtsstraße von der B198 nach Senftenhütte wegen Bauarbeiten gesperrt ist, weisen die Organisatoren des Festes darauf hin, dass die Zufahrt nach Senftenhütte über Britz und die U14 ausgeschildert ist. Senftenhütte ist erreichbar, auch mit dem PKW!
Ein kurzer Blick ins Programm weist aus, dass an alle Generationen gedacht wurde:
Freitag, 18.00 Uhr Fußballspiel, ab 19.00 Uhr Disco mit Patrick, 21.00 Uhr Fackelumzug
Samstag: 14.00 Uhr Kaffe und Kuchen, 15.00-17.00 Uhr Partyband "Sowieso",
17.30 Uhr Las Amapolas, 19.00 - 02.00 Uhr Disco mit "Jogi"
Senftenhütte hat den schönsten Festplatz in der Region und das Senftenhütter Dorffest ist immer eine Attraktion.
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Geschrieben von Hartmut Lindner in Politik, Tags: Britz, Chorin, Finow, Kommunalpolitik, Kreistag, Oderberg, Rainer Schneider, Stadtverordnetenversammlung, Verwaltungsgericht, 593 mal gelesen
Seit dem 3.6.2010, seit dem Urteilsspruch der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder, steht der Amtsdirektor des frisch fusionierten Amts Britz – Chorin – Oderberg unter Druck. Da hilft Ihnen auch die Anrufung der Revisionsinstanz wenig. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber das gilt nicht nur für den Schuldspruch.
Vom Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit wurde Amtsdirektor Schneider zwar mangels Beweises freigesprochen, aber die Verurteilung wegen vierfacher Vorteilsannahme im Amt – es ging um Baumaßnahmen auf Schneiders Anwesen, die nicht er, sondern sein Duz-Freund und Geschäftspartner des Amtes Britz-Chorin, bezahlt hatte – , läßt sich nicht kleinreden, da mögen sich seine Wasserträger noch so sehr ins Zeug legen. Zu belastend ist, was während des Prozesses ans Tageslicht getreten ist, selbst wenn es nicht immer strafrechtlich geahndet wird. Wir werden sehen, was das Disziplinarverfahren, das bisher halbherzig betrieben wird, bringen wird.
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Seit dem 3.6.2010, seit dem Urteilsspruch der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder, steht der Amtsdirektor des frisch fusionierten Amts Britz - Chorin - Oderberg unter Druck. Da hilft Ihnen auch die Anrufung der Revisionsinstanz wenig. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber das gilt nicht nur für den Schuldspruch.
Vom Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit wurde Amtsdirektor Schneider zwar mangels Beweises freigesprochen, aber die Verurteilung wegen vierfacher Vorteilsannahme im Amt - es ging um Baumaßnahmen auf Schneiders Anwesen, die nicht er, sondern sein Duz-Freund und Geschäftspartner des Amtes Britz-Chorin, bezahlt hatte - , läßt sich nicht kleinreden, da mögen sich seine Wasserträger noch so sehr ins Zeug legen. Zu belastend ist, was während des Prozesses ans Tageslicht getreten ist, selbst wenn es nicht immer strafrechtlich geahndet wird. Wir werden sehen, was das Disziplinarverfahren, das bisher halbherzig betrieben wird, bringen wird.
Die Gemeindevertreter von
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Der durch ein Strafverfahren wegen Untreue, Bestechlichkeit usw. erheblich angeschlagene Amtsdirektor des Amts Britz-Chorin-Oderberg gerät mehr und mehr unter Druck.
In erster Instanz konnten zwar Untreue und Bestechlichkeit nicht nachgewiesen werden, aber der Richter sah den Angeklagten in vier Fällen der Vorteilsannahme im Amt für überführt und verurteilte ihn zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, da der Amtsdirektor bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Der Amtsdirektor, der seine Unschuld beteuert, legte Revision ein und glaubte, weiter ungestört seinen Amtsgeschäften nachgehen zu können. Mit der Zeit würde schon Gras über die Sache wachsen. Das Urteil ist ja nicht rechtskräftig – einstweilen.
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Der durch ein Strafverfahren wegen Untreue, Bestechlichkeit usw. erheblich angeschlagene Amtsdirektor des Amts Britz-Chorin-Oderberg gerät mehr und mehr unter Druck.
In erster Instanz konnten zwar Untreue und Bestechlichkeit nicht nachgewiesen werden, aber der Richter sah den Angeklagten in vier Fällen der Vorteilsannahme im Amt für überführt und verurteilte ihn zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, da der Amtsdirektor bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Der Amtsdirektor, der seine Unschuld beteuert, legte Revision ein und glaubte, weiter ungestört seinen Amtsgeschäften nachgehen zu können. Mit der Zeit würde schon Gras über die Sache wachsen. Das Urteil ist ja nicht rechtskräftig - einstweilen.
Erste Schritte der Rasenpflege wurden schon beobachten, als z.B. der Amtsausschußvorsitzende Martin Horst, das Urteil gegenüber der MOZ als “erfreulich” qualifizierte, den Freispruch hervorhob und in Verkennung der Tatsachen die Vorteilsannahme im Amt nicht als Dienstv
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Am 10.6.2010 hat der Amtsdirektor (Amt Britz – Chorin – Oderberg) Rainer Schneider gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 3.6.2010, das auf sieben Monate Haft auf Bewährung wegen erwiesener Vorteilsannahme im Amt erkannt hat, Revision eingelegt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Das Gericht hatte den Amtsdirektor vom Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit freigesprochen, weil es ihm vorsätzliches Fehlverhalten nicht nachweisen konnte.
Den Amtsdirektor ließen die Ermittlungen, die Erhebung der Anklage und das zwölftägige Strafverfahren kalt. Gestützt auf das uneingeschränkte Vertrauen des Amtsausschusses, der den Unschuldsbeteuerungen des Amtsdirektors glaubt und auf eine Suspendierung des Amtsträgers bis zur abschließenden Klärung der Vorwürfe verzichtet, geht er weiter seinen Amtsgeschäften nach, getreu dem Motto: Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.
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Am 10.6.2010 hat der Amtsdirektor (Amt Britz - Chorin - Oderberg) Rainer Schneider gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 3.6.2010, das auf sieben Monate Haft auf Bewährung wegen erwiesener Vorteilsannahme im Amt erkannt hat, Revision eingelegt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Das Gericht hatte den Amtsdirektor vom Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit freigesprochen, weil es ihm vorsätzliches Fehlverhalten nicht nachweisen konnte.
Den Amtsdirektor ließen die Ermittlungen, die Erhebung der Anklage und das zwölftägige Strafverfahren kalt. Gestützt auf das uneingeschränkte Vertrauen des Amtsausschusses, der den Unschuldsbeteuerungen des Amtsdirektors glaubt und auf eine Suspendierung des Amtsträgers bis zur abschließenden Klärung der Vorwürfe verzichtet, geht er weiter seinen Amtsgeschäften nach, getreu dem Motto: Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.
Weder der Amtsausschuß noch die kommunale Dienstaufsicht hielten es für notwendig, das Strafverfahren kon
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Geschrieben von Stefan Stahlbaum in Achtung, Satire!, Tags: Britz, Chorin, Finow, Kirche, Niederfinow, Oderberg, Schiffshebewerk, 2,127 mal gelesen
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