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Artikel zum Thema “Biosphärenreservat”

Die Austreibung des Höchtspannungsmasts aus Stadt und Biosphäre

Nicht über unsere Köpfe - Keine 380-kV-Freileitung durchs Reservat und Wohngebiete!

Mit einem eindrucksvollen Straßentheater mobilisierte die Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”  auf den Marktplätzen in Angermünde und Eberswalde für den Protest gegen die geplante 380-kV-Freileitung. Gezeigt wurde die Kraft des Protests, die den einherstelzenden Mast vertreiben könnte.   Die BI appelliert an die Bürger, ihre Beteiligungsrechte im Planfeststellungsverfahren wahrzunehmen und Einwendungen zu schreiben. Die Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren läuft am 27.9. ab. Bis zu diesem Termin müssen die  Einwendungen im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstr. 26, 03046 Cottbus eingegangen sein.

Einwendungen kann jeder Betroffene erheben. Das sind nicht nur Grundeigentümer und unmittelbare Trassenanlieger, sondern jeder, der von der Leitung betroffen ist. Das sind auch Leute, die das Biosphärenreservat oder den Naturpark Barnim gerne zur Erholung aufsuchen und durch die Freileitung verjagt würden.

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Brandenburgisches Viertel - Zum Schwärzesee

Wenn die Planer von 50 Hertz Transmission sich durchsetzen, dann werden die Masten im Brandenburgischen Viertel und in Finow-Ost eine Nummer größer ausfallen und zwei Traversen haben, denn die 220-kV-Freileitung soll hier, wo der Trassenkorridor zu eng ist, auf die neu zu errichtende 380-kV-Freileitung draufgepackt werden.

Höher, größer, weiter! Das ist das Motto von 50 Hertz Transmission.

Über eine Erdverkabelung bei der Querung Eberswaldes war mit den Planern von Vattenfall, die von 50 Hertz Transmission übernommen wurden, nicht zu reden.

Leider hat die Landesregierung, die den Vorschlag der Erdverkabelung der “Uckermarkleitung”  befürwortet hat, nichts dazu getan, um ihn zu realisieren.

Auch ein Gesetz, das Teilverkabelungen ermöglicht, wurde nicht eingebracht. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundetags (Georgii-Gutachten) hat ergeben, dass dies sehr wohl  auch nach der Verabschiedung des Energieleitungsausbaugesetzes möglich ist.

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110-kV-Freileitung quert SenftenhütteAlle Bürger haben das Recht, die Pläne bei den Ämtern einzusehen und gegen die geplante 380-kV-Freileitung Einspruch zu erheben.
Die Einwendungen müssen bis zum 27.9.2010 beim Amt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstr. 26, 03046 Cottbus eingegangen sein.
Dem Prinzip der Trassenbündelung folgend wird die neue 380-kV-Freileitung rund 60 m neben die Trasse einer bestehenden 110-kV- oder 220-kV-Freileitung gesetzt, wodurch die bestehende Trassenbelastung besonders akzentuiert wird.   

Weil der Trassenkorridor in Senftenhütte (vgl. Bild)  zu schmal ist, soll die bestehende 110-kV-Freileitung auf die neuen Masten aufgesattelt werden. Deshalb sind die Masten in diesem Abschnitt nicht die im Biosphärenreservat eingesetzten Einebenenmasten, sondern doppelt so hohe Masten mit drei Ebenen (Typ Donaumast). Diese Masten wären weithin sichtbar  und würde zu einer technischen Überprägung des Ortsbildes führen. In Senftenhütte zeigt sich, dass die Versicherungen von 50 Hertz Transmission, die Leitung würde mit Rücksicht auf die Gesundheit der Anwohner Mindestabstände von 100 bis 200 m zur Wohnbebauung einhalten, nicht den Tatsachen enstpricht, denn der Trassenkorridor ist hier einfach zu schmal. Nach den Angaben in den Planungsunterlagen bleiben nur 67 m von der Trassenmitte zur Wohnbebauung. Auch mit der Leitlinie für Mindestabstände von Freileitungen, die 50 m Abstand vom Trassenrand zur Wohnbebauung vorsieht, ist diese Planung nicht vereinbar. Ein Grund, der gegen die Planung vorgebracht werden muß.  Es gibt noch weitere Gründe.

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Es geschieht nicht allzu oft, dass sich der Berliner “Tagesspiegel” mit Themen beschäftigt die (wenngleich landespolitischer Natur) den Landkreis Barnim relativ direkt betreffen. Zur offensichtlich hochkomplizierten Neubesetzung des Chefpostens im Biosphärenreservat Schorfheide -Chorin gab es vorgestern einen sehr ausführlichen und interessanten Artikel.

Im Grunde geht es um eine personalpolitische “Altlast” aus der “umweltpolitischen Giftküche” des (Gott  sei Dank) ehemaligen Ministers Dietmar Woidke (SPD). Der hatte “den wichtigsten Naturschutzposten des Landes” damals an die fachfremde Forstbeamtin Constanze Knape vergeben und sich um geltendes Regelwerk offensichtlich wenig geschert.
“Kommando” zurück!”-entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht und verurteilte das Land die Entscheidung “unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu treffen”(Quelle: MOZ)
Als Gründe wurden “eklatante Verfahrenfehler” angeführt.

“Danach gab es damals kein faires Besetzungsverfahren, Knape wurde auf den Posten durchgedrückt, obwohl es bessere Bewerber gab. Brandenburg habe gegen das Grundrecht der „Chancengleichheit beim Zugang von öffentlichen Ämtern verstoßen”, so das Urteil.”

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Der Termin für die öffentliche  Auslegungsfrist im Rahmen des  Planfeststellungsverfahrens für die von 50 Hertz Transmission geplante 380-kV-Freileitung von Bertikow bei Prenzlau nach Neuenhagen bei Berlin (Uckermarkleitung) steht fest. Am 16.8. 2010 beginnt die vierwöchige  Auslegungsfrist. Einwendungen können bis zum 27.9. 2010 beim Bergamt in Cottbus bzw. über die  Kommunen eingereicht werden.

Die Träger öffentlicher Belange, Kommunen und anerkannte Naturschutzverbände, sind aufgefordert zu der ausgelegten Planung Stellung zu nehmen. Auch die von dem Vorhaben unmittelbar betroffenen Bürger sollten ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen und Einwendungen gegen dieses äußerst umstrittene Vorhaben vorbringen.  Die Trassengegner, darunter die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“,  werden  Formulierungshilfen anbieten.

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Manche Geschichten müssen einfach geschrieben werden. Das eben erschienende  Buch ” Hobrechtswald – Eine neu entwickelte  Landschaft” möchte Infomationslücken schließen und berichtet über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft an den ehemaligen Rieselfeldern. Erfahren Sie mehr zum Naturweideprojekt, dem Skulpturenpark und der Schönower Heide.

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Bodo Ihrke und Margitta Mächtig

10. Januar 2010: Bodo Ihrke (SPD) und Margitta Mächtig (Linke) erwarten die Ergebnisse der Landratswahl (Foto: KV Barnim)

Am 24. Januar 2010 werden die Barnimer bereits zum zweiten Mal im letzten Jahr dieses Jahrzehnts an die Wahlurnen gerufen. Bei der Stichwahl entscheiden sie, ob der Landrat bis 2018 Bodo Ihrke (SPD) oder Margitta Mächtig (Linke) heißen wird, oder ob es einen Neuanfang gibt.
Keiner der Kandidaten hatte im ersten Wahlgang am 10. Januar die notwendigen 15% aller Wahlberechtigten auf sich vereinigen können. Auch Ihrke als vorläufiger Sieger verfehlte das Quorum um fast 6.000 Stimmen. Selbst wenn alle Wähler des Drittplatzierten Dr. Frank Valentin (BVB/Freie Wähler) nun bei Ihrke ihr Kreuz machten, würde es für den seit 1990 amtierenden Landrat nicht reichen. Vermutlich werden aber viele dieser Stimmen zu keinem der Kandidaten wandern.

So kommt es für die Finalisten nun darauf an, ihre potentiellen Wähler zu aktivieren. Ihrke und Mächtig riefen schon am Wahlabend unisono ihre Parteigänger auf, am 24. Januar Nachbarn, Freunde und Verwandte ins Wahllokal mitzunehmen. Das wird schwer werden. Desinteresse schlägt einem allerorten im Barnim gähnend entgegen. Lesen Sie weiter »

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