*Unsere heutige Gastautorin Margitta Mächtig ist Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im 4. Barnimer Kreistag.

Paul-Wunderlich-Haus Eberswalde
Für DIE LINKE gibt es keine Frage, sie steht für die Direktwahl des Landrates. Der Gesetzgeber, also der Landtag Brandenburg hat mit seiner Mehrheit von SPD und CDU beschlossen, dass Landräte ab 2010 durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt werden können. Das war ein Ergebnis eines langen Streits zwischen SPD und CDU. Warum ging es? Die CDU wollte 2006/2007, dass die kommenden Landratswahlen, wie die Bürgermeisterwahlen, als Direktwahlen, heißt gewählt vom Volk und nicht von seiner Vertretung, stattfinden. Das fanden die Sozialdemokraten gar nicht lustig und so entstand ein Kompromiss. Mit dem haben wir es heute zu tun. Dieser Kompromiss lautet nun in der Kommunalverfassung: “§ 126 Wahl und Abwahl des Landrats durch die Bürger Der Landrat wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern des Landkreises für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes über die Wahl und Abwahl des Oberbürgermeisters gelten entsprechend. § 127 Wahl des Landrats durch den Kreistag (1) Vor dem 1. Januar 2010 wird der Landrat für die Dauer von acht Jahren durch den Kreistag gewählt. Der Kreistag darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle den Landrat wählen oder wiederwählen. (2) Die Stelle des Landrats ist öffentlich auszuschreiben. Bei der Wiederwahl des Landrats kann der Kreistag durch Beschluss von der Ausschreibung der Stelle absehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder.”
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