Das Planfeststellungsverfahren zur umstrittenen „Uckermarkleitung“ tritt in die entscheidende Phase – Beginn der Auslegungsfrist am 16.8.2010
Geschrieben von Hartmut Lindner in Umwelt, Tags: 380-KV-Freileitung, Angermuende, Biosphaerenreservat Schorfheide-Chorin, Chorin, Eberswalde, Finow, Schorfheide, 1.279 mal gelesenDer Termin für die öffentliche Auslegungsfrist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die von 50 Hertz Transmission geplante 380-kV-Freileitung von Bertikow bei Prenzlau nach Neuenhagen bei Berlin (Uckermarkleitung) steht fest. Am 16.8. 2010 beginnt die vierwöchige Auslegungsfrist. Einwendungen können bis zum 27.9. 2010 beim Bergamt in Cottbus bzw. über die Kommunen eingereicht werden.
Die Träger öffentlicher Belange, Kommunen und anerkannte Naturschutzverbände, sind aufgefordert zu der ausgelegten Planung Stellung zu nehmen. Auch die von dem Vorhaben unmittelbar betroffenen Bürger sollten ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen und Einwendungen gegen dieses äußerst umstrittene Vorhaben vorbringen. Die Trassengegner, darunter die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“, werden Formulierungshilfen anbieten.
Im Sommer 2008 wurde bekannt, dass das Raumordnungsverfahren zur geplanten 380-kV-Freileitung im März 2008 abgeschlossen und die Planung von der „Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Brandenburg und Berlin“ als „bedingt genehmigungsfähig“ eingestuft wurde. Ein skandalöser Beschluss. Die geplante Trasse quert das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin, den Naturpark Barnim und die Stadt Eberswalde in den Ortsteilen Finow und Brandenburgisches Viertel und zählt zu den umstrittenen Trassenprojekten im Bundesgebiet, die im Energieleitungsausbaugesetz als „beschleunigt auszubauen“ aufgeführt sind.
Die im Sommer 2008 gegründete Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ mobilisierte relativ erfolgreich den Widerstand gegen diese Planung. Sie sorgte dafür, dass die 380-kV-Freileitung zum öffentlichen Thema wurde und in den kommunalen Parlamenten klare Beschlüsse gegen die Realisierung dieser Planung gefasst wurden.
Alle Kommunen von Angermünde bis Eberswalde beteiligen sich an der Beauftragung und Finanzierung von Gutachten, mit denen die Pläne von 50 Hertz Transmission zu Fall gebracht werden sollen.
Eine Freileitung, die zwei Großschutzgebiete und das Stadtgebiet von Eberswalde quert, die oft sehr nah an Dörfern und Wohngebieten vorbeigeführt wird, darf nicht genehmigt werden.
Die Schutzgüter Landschafts- und Naturschutz und die Gesundheitsfürsorge sollten gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber Vorrang haben, zumal die negativen ökonomischen Auswirkungen auf die Tourismusbranche in Uckermark und Barnim und die Wertverluste der Immobilien in Sichtweite der Trasse erheblich sind.
Man wird sehen, wenn im Planfeststellungsverfahren die Planung offengelegt wird, was von der in der öffentlichen Duiskussion oft betonten „Kompromissbereitschaft“ der Trassenplaner zu halten ist.
Auch die vom Netzbetreiber gebetsmühlenartig wiederholte Begründung, die neue Trasse diene der Einspeisung von „erneuerbarer Energie“ (Windkraft- und Biostrom) hat sich als greenwashing erweisen, denn es geht um die Erschließung des osteuropäischen Strommarkts um die Einspeisung von aus Kohle gewonnener Energie und möglicherweise auch nach dem Bau des AKW-Gryfino von Atomstrom.
Nicht über unsere Köpfe! Keine Freileitung in „Biosphäre“ und Wohngebieten!
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Könnten Sie bitte die e-mail-Adresse oder Telefonnummer eines Ansprechpartners der Bürgerinitiative der Trassengegner schicken?
Vielen Dank, A.Kaupert