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	<title>Kommentare zu: Gerettet durch die Feuerwehr? – Hubert Handke und fragwürdige Bernauer Grundstücksgeschäfte</title>
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	<description>Das meistgelesene Online-Magazin in Eberswalde, Bernau, Wandlitz, Biesenthal, Werneuchen und Panketal</description>
	<lastBuildDate>Sat, 21 Jan 2012 21:06:11 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Thomas Dyhr</title>
		<link>http://www.bar-blog.de/2009/12/19/gerettet-durch-die-feuerwehr-hubert-handke-und-fragwuerdige-bernauer-grundstuecksgeschaefte/#comment-24699</link>
		<dc:creator>Thomas Dyhr</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 18:53:54 +0000</pubDate>
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		<description>Jetzt wird offensichtlich - bemerkenswerterweise wieder nicht öffentlich, obwohl der Vorgang bereits öffentlich ist - ein Bedarf konstruiert, um eine offenbar an den Stadtverordneten vorbei eingefädelte Klüngel-Absprache zu retten.
Nicht, daß eine Berufsfeuerwehr unsinnig wäre. Es wird Gründe geben, wenn der Kreis sie fordert. 
Und ein ernst zu nehmender Bürgermeister wird (hoffentlich) ernst zu nehmende Gründe (gehabt?) haben, sich dagegen auszusprechen.

Eine Berufsfeuerwehr muß aber mit Stellenplänen hinterlegt sein und letztere kosten die Stadtkasse dauerhaft richtig Geld. 
Mehr Geld, als es der Grundstückskauf erfordert!
Ohne Stellenpläne keine Berufsfeuerwehr - ohne Berufsfeuerwehr kein Erweiterungsbedarf - ohne Erweiterungsbedarf kein Bedarf für das Grundstück. So einfach ist die Gleichung.
 
Fiele der in der SVV abzustimmende Stellenplan bei den Stadtverordneten wegen der Kosten durch, wäre ungünstigenfalls ein bedarfsloser Grundstückskauf vollzogen worden - mit dem Risiko, daß die Stadt das Grundstück nur noch mit Verlust wieder los wird.
 
Das bedeutet, daß hier letztlich die Stadtverordneten bei einer Entscheidung über die Einführung einer Berufsfeuerwehr durch geschaffene Fakten in Form eines Grundstückskaufs vor vollendete Tatsachen gestellt würden. 
Ist das allen Stadtverordneten in seiner Tragweite wirklich bewußt?
 
Zum Zweiten ist auch der Grundstückskauf zu einem Festpreis nach wie vor als fragwürdig anzusehen, wenn - wie in diesem Fall - eine Zwangsversteigerung ansteht. Erfahrungsgemäß sind Grundstücke in einer Zwangsversteigerung nun einmal billiger zu bekommen!
 
Nein - wieder einmal erweist sich Bürgermeister Hubert Handtke als argumentativer Taschenspieler, der trickreich zu heilen versucht, was in seiner Rechtswidrigkeit - zumindest so - nicht zu heilen ist.
Erst muß der Bedarf feststehen - dann könnte der Kauf ins Auge gefasst werden. 
Das heißt: erst muß in öffentlicher Sitzung (!) die Einführung einer Berufsfeuerwehr von der SVV beschlossen werden und dann kann man sich (wieder in öffentlicher Sitzung) mit weiteren Folgen auseinandersetzen.
 
So rum würde ein Schuh draus. 
Aber nicht heimlich hinter verschlossenen Türen erst einen Grundstückskauf durchpeitschen und dann den Bedarf quasi dranhängen, weil einem die Rechtswidrigkeit des Vorgehens nachgewiesen wird.
Dann wedelt der Schwanz mit dem Hund!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt wird offensichtlich &#8211; bemerkenswerterweise wieder nicht öffentlich, obwohl der Vorgang bereits öffentlich ist &#8211; ein Bedarf konstruiert, um eine offenbar an den Stadtverordneten vorbei eingefädelte Klüngel-Absprache zu retten.<br />
Nicht, daß eine Berufsfeuerwehr unsinnig wäre. Es wird Gründe geben, wenn der Kreis sie fordert.<br />
Und ein ernst zu nehmender Bürgermeister wird (hoffentlich) ernst zu nehmende Gründe (gehabt?) haben, sich dagegen auszusprechen.</p>
<p>Eine Berufsfeuerwehr muß aber mit Stellenplänen hinterlegt sein und letztere kosten die Stadtkasse dauerhaft richtig Geld.<br />
Mehr Geld, als es der Grundstückskauf erfordert!<br />
Ohne Stellenpläne keine Berufsfeuerwehr &#8211; ohne Berufsfeuerwehr kein Erweiterungsbedarf &#8211; ohne Erweiterungsbedarf kein Bedarf für das Grundstück. So einfach ist die Gleichung.</p>
<p>Fiele der in der SVV abzustimmende Stellenplan bei den Stadtverordneten wegen der Kosten durch, wäre ungünstigenfalls ein bedarfsloser Grundstückskauf vollzogen worden &#8211; mit dem Risiko, daß die Stadt das Grundstück nur noch mit Verlust wieder los wird.</p>
<p>Das bedeutet, daß hier letztlich die Stadtverordneten bei einer Entscheidung über die Einführung einer Berufsfeuerwehr durch geschaffene Fakten in Form eines Grundstückskaufs vor vollendete Tatsachen gestellt würden.<br />
Ist das allen Stadtverordneten in seiner Tragweite wirklich bewußt?</p>
<p>Zum Zweiten ist auch der Grundstückskauf zu einem Festpreis nach wie vor als fragwürdig anzusehen, wenn &#8211; wie in diesem Fall &#8211; eine Zwangsversteigerung ansteht. Erfahrungsgemäß sind Grundstücke in einer Zwangsversteigerung nun einmal billiger zu bekommen!</p>
<p>Nein &#8211; wieder einmal erweist sich Bürgermeister Hubert Handtke als argumentativer Taschenspieler, der trickreich zu heilen versucht, was in seiner Rechtswidrigkeit &#8211; zumindest so &#8211; nicht zu heilen ist.<br />
Erst muß der Bedarf feststehen &#8211; dann könnte der Kauf ins Auge gefasst werden.<br />
Das heißt: erst muß in öffentlicher Sitzung (!) die Einführung einer Berufsfeuerwehr von der SVV beschlossen werden und dann kann man sich (wieder in öffentlicher Sitzung) mit weiteren Folgen auseinandersetzen.</p>
<p>So rum würde ein Schuh draus.<br />
Aber nicht heimlich hinter verschlossenen Türen erst einen Grundstückskauf durchpeitschen und dann den Bedarf quasi dranhängen, weil einem die Rechtswidrigkeit des Vorgehens nachgewiesen wird.<br />
Dann wedelt der Schwanz mit dem Hund!</p>
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