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Bereits am Samstag berichtete die Märkische Oderzeitung über einen Grundstückskauf, den die Stadtverordnetenversammlung Bernau mit den Stimmen von CDU und SPD  unlängst beschlossen hat. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, „Tagesgeschäft“ , das keiner besonderen Erwähnung bedarf. Nicht ganz, findet Sabine Rakitin. Unter dem Titel „Deal hinter verschlossenen Türen“ berichtet sie von Hintergründen, die einen doch aufhorchen lassen.

„Das Grundstück steht unter Zwangsverwaltung, ist im Grundbuch mit einer Grundschuld von knapp 590 000 Euro belastet und die Zwangsversteigerung ist bereits angeordnet. Dennoch will die Stadt es zu einem, von einem Gutachter noch zu ermitteltenden Wert erwerben, was nach Ansicht von Kritikern ungleich teurer kommen dürfte, als es zu ersteigern.“

“Der beabsichtigte Kauf ist als Vorratskauf rechtswidrig“ sagt Thomas Dyhr, stellvertretender Sprecher der Bündnisgrünen  im Barnim,

„ da eine Gemeinde gemäß Brandenburger Kommunalverfassung Vermögensgegenstände nur erwerben soll, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder wird. Für den Ankauf des Grundstücks aus Steuergeldern ist aber derzeit offensichtlich kein Bedarf vorhanden und es besteht zudem das Risiko eines überhöhten Kaufpreises. Daher wird der Stadtverordnete Klaus
Labod diesen Beschluss bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Überprüfung vorlegen.”


Bürgermeister Hubert Handke begründet das Immobiliengeschäft nach MOZ-Angaben wie folgt:

„Da das Areal in unmittelbarer Nachbarschaft zum Feuerwehrstandort liege, sei es in Bezug auf eine mögliche Erweiterung der Feuerwehr interessant für die Stadt. Und selbst wenn es für die Feuerwehr nicht von Interesse wäre, “könnte dieses Grundstück zukünftig vielleicht einer Erweiterung des Amtsgerichts dienen und dessen Verbleib im Zentrum der Stadt sichern”, führte Handke aus. “Es wäre hier denkbar, dass das Land bei Interesse in der Stadt den entgegenkommenderen Partner im Hinblick auf den Verkauf hätte als bei einer Privatperson”

Alles klar? Nun ja, nicht ganz. Eine erneute Erweiterung des Gerichts ist in Zeiten klammer Kassen doch reichlich weit hergeholt und auch die Feuerwehr scheint momentan keineswegs unterversorgt. Kritiker des Vorhabens, so Sabine Rakitin, gehen daher von einer ganz anderen Motivation aus, einem „Gefallen“ den

„der Bürgermeister im Verbund mit der CDU-Fraktion einem Unionsfreund tun will. Noch-Grundstückseigentümer Siegward Knuth würde nämlich nach allen Erfahrungswerten einen größeren Erlös erzielen, wenn er das Grundstück selbst verkaufen könnte, als es wenn es in einer Zwangsversteigerung unter den Hammer käme.“

Warum die SPD dabei mitspielte? Seitens der MOZ zitierte Gegner sehen darin offensichtlich ein „Zeichen von Dankbarkeit.

“Das machen die wahrscheinlich im Gegenzug dafür, dass die CDU auf einen eigenen Landratskandidaten verzichtet hat”, sagte ein Stadtverordneter gestern. Und ein anderer spekulierte: “Kann auch sein, dass sie sich Handke andienen wollen, um den Linken eins auszuwischen.”

Die Barnimer Bündnisgrünen appellieren, so Dyhr, „an Landrat Ihrke, diesen Beschluss als Kommunalaufsicht zu kassieren, damit Machenschaften wie beim
berüchtigten Kölner Klüngel nicht auch im Barnim einreißen.“

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10 Kommentare zu “Behind closed doors – Bernau, ein Grundstücksgeschäft und viele offene Fragen”
  1. Bierwirth leitet eine Klinik, Handke kauft ein Grundstück. Ich bin einfach fassungslos, was in Bernau alles geht.

  2. Thomas Dyhr schreibt:

    Daß die Vertraulichkeit gebrochen wurde, ist sicherlich keine einfache Situation für die SVV. Von daher empfinde ich eine Anzeige hier sicherlich nachvollziehbar – sie wird nur nichts bringen, wiel Frau Rakitin ein gesetzlich normiertes Aussageverweigerungsrecht bezüglich ihrer Quelle hat. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß sie bei Befragung von dem Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch macht..

    Was ich aber richtig übel finde ist, daß sich eine nicht mal kleine Anzahl von Stadtverordneten zum Komplizen des Bürgermeisters bei fragwürdigen Geschäften macht, anstatt der Aufgabe – der Kontrolle der Amtsführung des Bürgermeisters – nach dem Prinzip der Gewaltenteilung nachzukommen.
    Warum wurde nicht – und das wäre auch unter Wahrung der Geheimhaltung möglich gewesen – eine Vielzahl von Eingaben gegen diesen Rechtsbruch bei der Kommunalaufsicht eingereicht, sondern nur eine Grüne? Im Grundsatz hätte ich von jeder Fraktion Vorlagen erwartet, die sich aus guten Gründen dagegen aussprach!

    Für mich läßt das auf ein äußerst fragwürdiges Demokratieverständnis der betreffenden Stadtverordneten rückschließen – auf ein Demokratieverständnis, das Rechtsbrüche grundsätzlich als geheilt ansieht, wenn nur genügend Leute “politisch” dem Rechtsbruch zustimmen und die selbst bei Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit von beschlüssen diesen zustimmen, weil es die politische Opportunität als richtig erscheinen läßt!
    Und wer von den Abgeordneten aus der Reihe tanzt, wird in der SVV und den Bürgermeister gemobbt, bis er klein beigibt… oder auch nicht!
    Dieses Demokratieverständnis führt jedoch zwangsläufig zu einer verfassungswidrig willkürlichen Rechtsauslegung und muß daher grundlegend bekämpft werden.
    Von daher verdient Klaus Labods Haltung Hochachtung, der allen Anfeindungen und Mobbingversuchen des Bürgermeisters und einzelner Abgeordneter zum Trotz die Rechtstaatlichkeit in der SVV aufrecht erhält (auch wenn´s unbequem wird).
    So so wird es ein sauberes Bernau geben!

  3. @Thomas
    Der Begriff “sauberes Bernau” ist mir persönlich eine Spur zu “besenrein”. Zum Anderen müssen wir hier wohl vermutlich mal wieder das inzwischen wohlbekannte Max-Frisch-Zitat bemühen:

    “Die das Nest schmutzig machen, zeigen empört auf einen, der ihren Schmutz bemerkt und nennen ihn den Nestbeschmutzer.”

  4. Thomas Dyhr schreibt:

    @Stefan,
    … Die Demokratie braucht sie – die Nestbeschmutzer!
    Frau Rakitin muß ermutigt werden, in ihrer Berichterstattung aggressiver zu werden und das bei ihr bereits vorliegende Material auch drucktechnisch zu verwerten… Damit viel von dem Schmutz bemerkt wird, der in Bernau herumliegt. Nur der bekannte Schmutz kann weggefegt werden!
    Zum ersten Mal habe ich bei der MOZ mal so etwas wie investigativen Journalismus bemerkt und Hoffnung für diese Zeitung geschöpft…
    Leider hat sie jetzt wieder nachgelassen.

  5. Stefan Stahlbaum schreibt:

    @ Thomas
    Ich liiiieeeebe Max Frisch!

  6. Frage an Alle, um mal die Hintergründe des Deals zu beleuchten: Ist es richtig, dass die Stadt bei einer Zwangsversteigerung eines Innenstadtgrundstücks das Vorkaufsrecht hätte? Und was passiert mit der Grundschuld bei einer Zwangsversteigerung? Gilt die mit dem Erlös der Zwangsversteigerung als getilgt oder muss die der Erwerber übernehmen?

  7. Thomas Dyhr schreibt:

    Zur Lektüre empfohlen.

    Weiter unten auf der Seite steht Wissenswertes zum Thema Zwangsversteigerung und Vorkaufsrecht.

    Das zwangsversteigerte Grundstück wird dem Ersteigerer lastenfrei übergeben. Die Differenz zwischen Erlös und Schuldsumme ist aber nicht “weg”, sondern für die nach Auskehrung des Versteigerungserlöses an den Gläubiger offen bleibende Schuld muß der Schuldner weiter einstehen.
    Daraus folgt ein elementares Interesse des Schuldners, möglichst viel aus der Versteigerung zu erlösen – umso weniger Rest hat er zu bezahlen…

  8. @Thomas Dyhr: Danke, damit ist eigentlich klar, worum es in dem Geschäft unter Parteifreunden gehen sollte.

  9. [...] 3 Wochen relativer Ruhe um “dubiose Grundstücksgeschäfte hinter verschlossenen Türen” in Bernau berichtet die Märkische Oderzeitung heute über eine anonyme Strafanzeige die [...]

  10. [...] Wir erinnern uns: Anfang November beschloss die SVV mit den Stimmen von CDU und SPD den Kauf des Grundstücks Klementstraße 10. Schon damals aber stand Immobilie unter Zwangsverwaltung und wäre im Versteigerungsverfahren vermutlich wesentlich günstiger zu haben gewesen. Sinnvolle Erweiterungspläne für Amtsgericht und/oder Feuerwehr, rechtswidriger Vorratskauf oder gar ein Freundschaftsdienst? [...]

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