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Da sage noch jemand der Einzelne könnte in diesem Land nichts bewegen. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde der Herren Ulrich und Joachim Wiesner  stattgegeben und den Einsatz von Wahlcomputern, jedenfalls in der bisherigen Form, untersagt. Hauptgrund: Die fehlenden Kontrollmöglichkeiten. Demo-online schreibt:

“Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können.” Dem Vorwurf der Technikfeindlichkeit hielten die Richter entgegen, dass der Wähler den Prozess der Abstimmung “zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis nachvollziehen” können muss.”


In den Medien wurde das Urteil überwiegend positiv und mit verhaltener Häme gegenüber der Politik und ihren Vertretern aufgenommen. Letztere üben sich jetzt in der hohen Kunst der „Schönrederei“.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte gestern vor Journalisten, er gehe davon aus, dass Brandenburg bei den bevorstehenden Wahlen auf Computer verzichte. Die „gute Nachricht“ des Urteils sei, dass die Wahlen nicht ungültig sind und Wahlcomputer nur eingesetzt werden können, wenn sie vorher vom Bundesinnenministerium zugelassen werden. Dies sei wichtig, damit kein Misstrauen entstehe. (Quelle: Märkische Allgemeine)

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4 Kommentare zu “Wahlcomputer verfassungswidrig – Kommunalwahlen 2008 dennoch gültig”
  1. Dr.Valentin sagt:

    In aller Bescheidenheit verweise ich auf den dazu gehörigen Bericht im Barnim Blog (http://www.bar-blog.de/2008/10/28/spielen-sie-gern-lotto-oder-doch-lieber-waehlen/), der sich mit den in Bernau benutzten und völlig unzulänglichen Wahlmaschinen beschäftigt. Hier in Bernau liegt übrigens immer noch die Wahlbeschwerde von Marcus Goral an, wie die MOZ heute berichtet. (Link) Trotz aller Beschwichtigungsversuche durch Generalissimus Sch. bleibt wohl der Geruch der Unzulänglichkeit dieser Kommunalwahl…

  2. Dr.Valentin sagt:

    Hier noch mal der Link.

  3. @ Dr. Valentin:
    Ich habe ihren Beitrag in dieser Sache nicht vergessen. Dennoch vielen Dank für den Hinweis.

  4. Das ist einfach recht inkonsequent – die Automaten sind Verfassungswiedrig die wahlen damit bleiben jedoch gültig.

    Lest meine Glosse dazu Link

  5.  
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