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Vor dem Verfassungsgericht Potsdam gab es gestern jede Menge “kommunaler Grinsgesichter”. Der Grund: Das Gericht entschied zu Gunsten zweier Verfassungsbeschwerden der Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin sowie der Städte Frankfurt (Oder) und Brandenburg/Havel.

Zur Vorgeschichte berichtet die Märkische Allgemeine:

“Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Regelung, die Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Seinerzeit hat das Land den Kommunen weitreichende Pflegeaufgaben übertragen. Die Kommunen zeichnen seitdem verantwortlich für die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Menschen in Heimen, Werk- oder Tagesstätten. Das Kabinett hatte damit eine Änderung im bundesweiten Sozialgesetzbuch umgesetzt und sich so, wie es Jutta Schlüter vom Landkreistag vor Gericht formuliert, „aus der Verantwortung gestohlen“. Denn auch vorher waren die Kommunen zwar fachlich für die Pflegeaufgaben zuständig, sie bekamen ihre Kosten gemäß Konnexitätsprinzip aber 1:1 vom Land erstattet. Die Neuregelung Anfang 2007 nutzte das Land, um von dieser Zahlungsmodalität abzuweichen. Seit nunmehr fast zwei Jahren werden die Kommunen über das Finanzausgleichsgesetz in Form einer Pauschale entschädigt. Welcher Kreis wie viel bekommt, richtet sich nach Einwohnerzahl und Finanzkraft – und nicht danach, wie viele Pflegefälle dort tatsächlich betreut werden. Folge: Die Kreise bleiben auf einem Teil ihrer Kosten sitzen. (…) Nun muss das Land nachbessern. Spätestens bis 2010 muss es für den Pflegebereich eine gesonderte, finanzkraftunabhängige Kostenerstattungsregelung treffen. Denn die jetzige Regelung, so Gerichtspräsidentin Monika Weisberg-Schwarz, folge nicht den Grundsätzen der Konnexität und werde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Den Einwand des Landes, es habe nur Bundesrecht befolgt, ließ das Gericht nicht gelten. Das Land habe durchaus Gestaltungsspielraum gehabt – und diesen zu Lasten der Kommunen genutzt.“

Wie die Kreise bis 2010 mit den Belastungen umgehen sollen ist offenbar noch ungeklärt.

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