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Unseren Stammlesern muss ich hier keine lange Einleitung schreiben.
Ich zitiere aus der heutigen Märkischen Oderzeitung:

Die Brandenburger Heimaufsicht hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für Senioren und Behinderte Niederbarnim von Gisa Kuhn zu Recht die weitere Tätigkeit im Zepernicker Seniorenheim untersagt. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).


Alles weitere drüben bei den RSS-Feed-freien Medien: “Gisa Kuhn gescheitert”

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4 Kommentare zu “Gisa Kuhn – Klappe, die letzte”
  1. Dr. Valentin sagt:

    Im Gedenken an den Müller von Sanssouci und die überaus hitzig geführten Diskussionen hier im Barnim-Blog zum Thema Zepernicker Seniorenheim gestatte ich mir folgende, hoffentlich abschließende Bemerkung in dieser Sache: ” Sire, es gibt noch Richter in Berlin” respektive in Preußen und das muss für die Heimbewohner endlich Ruhe und einen schönen Lebensabend bedeuten.

    (Der Legende nach soll die Mühle von Sanssouci angeblich so laut geklappert haben, dass sich der berühmte Bewohner des Schlosses, der preußische König Friedrich der Große, beim Müller beschwerte und den Abriss der Mühle forderte. Der Müller war von der königlichen Einschüchterung ganz und gar nicht beeindruckt und antwortete der preußischen Majestät stolz und selbstbewusst: „Sire, es gibt noch Richter in Berlin,“)

  2. Die Verflossene sagt:

    Die Zustände, auch unter der Leitung der 2 eingesetzten Leiter, werden immer schlimmer für Bewohner und Angestellte. Obwohl die neuen Leiter versprachen, keine Mitarbeiter mehr zu entlassen, taten sie mit ihrer Unterschrift dieses.
    Hat Frau Kuhn diese jetzt etwa auch gekauft?

  3. [...] „Gisa Kuhn, Klappe die letzte”. So betitelte Karl-Heinz im März diesen Jahres einen Kurzbeitrag zum Zepernicker Seniorenheim. Damals hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht den Entzug der Betreibererlaubnis bestätigt. “Zum Jahresende soll die „gefallene Sonnenkönigin“ entgültig entmachtet werden. Hajo Zenker schrieb dazu heute: [...]

  4. [...] der Betrieb des Zepernicker Seniorenheimes von der Brandenburgischen Heimaufsicht untersagt wurde, dies aber auch noch vom Verwaltungsgericht bestätigt wissen [...]

  5.  
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