Gericht entscheidet – Lakoma wird vernichtet
Geschrieben von Stefan Stahlbaum in Vermischtes, Tags: Berlin, Dietmar Woidke, Klimakiller, Tagebau, Umweltminister, Vattenfall, Verwaltungsgericht, 420 mal gelesenDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das einzigartige Schutzgebiet Lakomaer Teiche“ heute zur Abbaggerung freigegeben. Möglich wurde dies u.a. durch die Aufhebung des Status als Landschutzschutzgebiet, die „Umweltminister“ Dietmar Woidke in der vergangenen Woche verfügte.
Während Vattenfall frohlockt, stehen viele Menschen fassungslos vor der Tatsache, dass die Gewinnmaximierungswünsche eines Konzerns sich über verbleibende rechtlichen Zweifel hinwegsetzen konnten.
Die EU-Abgeordnete Elisabeth Schroedter kommentiert:
Die Zerstörung des europäischen Schutzgebietes „Lakomaer Teiche und Hammergraben“ ist für den Erhalt der Arbeitsplätze und den wirtschaftlichen Betrieb des Kraftwerkes Jänschwalde nicht notwendig. Hierfür reichen die Kohlelieferungen aus dem Tagebau Jänschwalde und durch die Kohleverbindungsbahn. Die von Vattenfall angestrebte Auslastung mit bis zu 27 Millionen Tonnen dient lediglich einer kurzfristigen wirtschaftlichen Gewinnmaximierung des Betreibers, nicht jedoch dem Nutzen der Allgemeinheit. Das Festklammern an der Kohlenutzung verhindert zudem über Jahrzehnte den für Brandenburg so wichtigen Strukturwandel hin zu mehr Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien“, kritisiert die Abgeordnete Schroedter.Schroedter fügt hinzu: „Unbegreiflich ist zudem, dass das Gericht in seinem Urteil die europarechtlichen formalen Probleme dieser Entscheidung zur Abbaggerung anspricht, sich darüber dann jedoch hinwegsetzt. Der Europäische Gerichtshof und auch die Europäische Kommission haben sehr deutlich gemacht, dass selbst, wenn die entsprechenden Stellen aus fachlicher Sicht ein Eingreifen in ein Schutzgebiet für genehmigungsfähig halten, dieser Eingriff nicht geschehen darf bis alle Schutzgebiete in die Kommissionsliste aufgenommen sind. Und wie das Gericht selbst anführt, steht Lakoma noch nicht auf dieser Liste.”
Es ist höchste Zeit, dass die Ära der unsinnigen und lebensfeindlichen Braunkohleverstromung endlich beendet wird. Die Arbeit der am Wochenende vorgestellten Volksinitiative gegen den “Klimakiller Nummer 1″ sollte daher landesweit größtmögliche Unterstützung erhalten.

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Das sagt nicht nur etwas über den Umweltminister aus, sondern auch über die deutsche Rechtssprechung.
Couragierte Menschen sind heute leider so selten wie zu DDR-Zeiten die Bananen.
Hier (zugegebener Maßen außerhalb dieses Themas)eine Pressemitteilung zu einem außerordentlich erfreulichen Gerichtsentscheid:
Behm fordert von Bundeswehr Verzicht auf Bombodrom
Verteidigungsminister muss Ankündigung wahr machen
Nach dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur künftigen
Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide fordert Cornelia Behm,
Bundestags-abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, die Bundeswehr zum
Verzicht auf den geplanten Luft-Boden-Schießplatz auf. „Mit dem Urteil
wird der Truppe ein weiteres Mal bescheinigt, dass die Kyritz-Ruppiner
Heide kein Schießplatz sein darf. Die Flugzeuge würden den dort lebenden
Menschen erheblichen Schaden zufügen. Nun muss Verteidigungsminister
Franz Josef Jung zu seinem Wort stehen und sich von den Nutzungsplänen
als militärisches Übungsgelände ein für allemal verabschieden.“
Behm bezieht sich auf ein Schreiben, das der Verteidigungsminister im
Januar dieses Jahres an die Brandenburgische Landesregierung gerichtet
hat. Darin heißt es: Wenn sich „…die Unverträglichkeit der
Schutzinteressen der Region mit den Plänen der Bundeswehr erweisen, ist
über eine Änderung der Nutzungspläne oder über einen Verzicht auf den
Luft-Boden-Schießplatz Wittstock zu befinden.“ Im April dieses Jahres
befragte Behm zudem die Bundesregierung, ob sie die Auffassung des
Verteidigungsministers teile. Die Antwort war „Ja.“
„Die heutige Niederlage im Hauptverfahren ist ein eindeutiges Zeichen an
die Bundeswehr. Sollte Jung nicht unverzüglich ein Abrücken vom
Bombodrom verkünden, würde das Ansehen des Verteidungsressorts erheblich
geschädigt.“
Rechtsprechungen deutscher Gerichte sind nicht von vorneherein auch richtig, ehrbar und zukunftsgeöffnet. Dafür haben deren Justizverwalter zu lange im Nazireich aus dem “schlichten Volksempfinden” ihre Milch gesaugt. Bitte sehr, wieviele >Nazirichter<
sind abgesetzt worden nach 1945? Dreimal dürfen Sie raten!
LAKOMA ist das schreiendste Beispiel der Hurerei deutscher Justiz mit dem auskländischem Kapitalismus.Wir sind ein Sklavenstaat geworden. Und dann sind einige Schlichtdenker arg verwundert, dass die Neonazis wuchern? Die sind doch anscheinend die einzigsten, die die kochende Volksseel sättigen wollen. Glück ab! Kolya Stock 16.10.08 Neuenkirchen